Audi A7 Sportback – Lichtfunktionen

Mit dem A7 Sportback stellt Audi seine führende Rolle bei Licht-Technik und Licht-Design unter Beweis. Die Scheinwerfer des Gran Turismo stehen in drei Ausführungen zur Wahl – in LED-Technik, als HD Matrix LED und als HD Matrix LED mit Audi Laserlicht.


Die beiden Matrix-Varianten sind – in Fortführung der obersten Singleframe-Lamelle – horizontal geteilt und lassen die Scheinwerfer sportlich und schlank wirken. Der dominierende obere Bereich birgt das Tagfahrlicht und kreiert einen charakterstarken Blick. Die „Pupille“ trägt die Abblendlicht-Module. Bei den beiden HD Matrix-Varianten hat die Tagfahrlichtsignatur digitalen Charakter: Zwölf Leuchtsegmente stehen hier, durch schmale Zwischenräume getrennt, aufrecht nebeneinander – eine Assoziation an die 1 und 0 der digitalen Welt.

In der unteren Zone befinden sich das Abbiegelicht und das zweizeilige Matrix-Fernlicht, das aus 32 einzeln regelbaren LEDs besteht. Sie leuchten die Straße dynamisch und präzise aus und blenden andere Verkehrsteilnehmer aus dem Lichtkegel aus. Zudem übernehmen sie die Funktion des Kurvenlichts. Bei den Top-Scheinwerfern birgt das untere Segment zudem den Laser-Spot mit seiner X-förmigen Metallblende und dem blauen Lichtleiter. Er wird bei 70 km/h Geschwindigkeit aktiv und verdoppelt die Reichweite des Fernlichts.

Auch das Schlusslicht des großen Coupés wirkt digital. Es setzt sich pro Einheit aus 13 vertikalen Segmenten zusammen, die mit dem ebenfalls segmentierten Bremslicht alternieren. Das LED-Lichtband, typisches Feature der Audi-Topmodelle und zugleich Hommage an den Ur-quattro, verbindet die Leuchteinheiten miteinander. Wie bei einem Rennwagen ist das Nebelschlusslicht in der Mitte platziert.

Der Audi A7 Sportback steht für eine neue Ära des Audi-Lichtdesigns – für die Ästhetik durch Bewegung. Ab den HD Matrix LED-Scheinwerfern setzt die Coming-Home-/Leaving Home-Funktion ein. Beim Entriegeln und Schließen starten in den Scheinwerfern und den Heckleuchten dynamische Lichtinszenierungen.

Stand 2/2018